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Bereits mit der Fassung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) vom 27.09.1993 wurde erstmalig in§ 53 die Möglichkeit eröffnet, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen nicht nur an öffentlichen Sonderschulen und Ganztagsschulen, sondern an allen öffentlichen Schulen einzusetzen. Diese Kräfte stehen - wie auch die Lehrkräfte in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Land.
Schulsozialarbeit ist in Niedersachsen somit in das System Schule integriert und dort verortet, wo die Probleme auftreten. Innerhalb der berufsbildenden Schulen steht hier vor allem das Berufsvorbereitungsjahr in der Berufseinstiegsschule (BES) im Brennpunkt. Grundsätzlich war daher vorgesehen, an allen berufsbildenden Schulen mit Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Schulsozialarbeit zu etablieren.
An vielen berufsbildenden Schulen haben sich mittlerweile feste Teams, bestehend aus Lehrerinnen und Lehrern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen gebildet, die sich speziell im BVJ engagieren. Der kompetenten Arbeit dieser Kolleginnen und Kollegen ist es zu verdanken, dass die große Mehrheit der „schwierigen“ Jugendlichen letztendlich ihren Weg in die Gesellschaft findet.
Materialien |
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Quelle: |
Beschreibung |
Materialien zur Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen |
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Förderplanformular ( § 69 Abs.4 NSchG) |
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Hilfen zum Förderplan |
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Handreichungen für Menschen mit Behinderung |