NLI Beratung für Schulbibliotheksarbeit und Leseförderung
 
 
Grundlage der Beratung für Schulbibliotheksarbeit und Leseförderung bildet der Erlass "Beraterinnen und Berater für Schulbibliotheksarbeit und Leseförderung".

(Erl.d.MK v. 7.7.1992 - 206-55 151 - GültL 158/50. Nützliche Hinweise über die Beratungstätigkeit enthält auch der Aufsatz "Hinweise zu den Aufgaben zur Gestaltung einer Schulbibliothek" im nichtamtlichen Teil des Schulverwaltungsblattes Heft 2, 1993, Seite 66 ff)
 
Schwerpunkte der Arbeit der "Beraterinnen und Berater für Schulbibliotheksarbeit und Leseförderung" sind u.a. die
 
  • Weiterentwicklung eines zeitgemäßen Bibliotheksunterrichts und die
  • Institutionalisierung der Leseförderung in der Schule durch eine Schulbibliothek
    (Der Begriff "Schulbibliothek" umfasst ja nach Schule/Schulform auch die Begriffe "Lesestube", "Leseraum", aber auch "Schulmediothek" oder "Bücherei")
 
um eine neue Lernkultur zu schaffen und die Lesekompetenz der Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Mit dieser Absicht können auch einzelne temporäre Aktionen bzw. Projekte zur Leseförderung unterstützt werden.
 
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