Kostenpflichtige Veranstaltungen

Für Veranstaltungen ohne den Hinweis auf die Kostenpflicht werden die Veranstaltungskosten und die Reisekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiterhin aus den Mitteln der zentralen oder regionalen Lehrerfortbildung in vollem Umfange übernommen. Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen zu folgenden Bereichen:

  • hohe bildungspolitische Priorität für das gesamte Land (zeitlich begrenzt; auch Ausgleich struktureller Ungleichgewichte)
  • die Vermittlung von einheitlichen Standards
  • Qualifizierung der internen Expertinnen und Experten des niedersächsischen Unterstützungssystems (z. B. Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, Beratungslehrkräfte)
  • Fortführung bestehender Programme aufgrund vertraglicher Bindungen (z. B. externe Partner, Partnerregionen des Landes)
  • Entwicklung von landesweit bedeutsamen Konzepten und/oder Materialien

Bei den kostenpflichtigen Veranstaltungen sind die Beiträge nach den Merkmalen mit und ohne Übernachtung aufgeführt. Die Kostenbeiträge werden den Schulen je Teilnehmerin und Teilnehmer in Rechnung gestellt. Die Erstattung der Fahrtkosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt aus dem Schulbudget (vgl. Haushaltswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule, RdErl. d. MK vom 14.12.2007 – SVBl. 2008 S. 7).


Rüdiger Wollschläger