Auszüge aus:

Die Arbeit in der Grundschule - Erlass des MK vom 3.2.2004

Aussagen zur Medienbildung/Arbeit mit und über Medien

 

 

Die Grundschule umfasst die Schuljahrgänge 1 bis 4. Sie setzt die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Kindertageseinrichtungen fort und vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Grundschule schafft damit die Grundlage für die weitere Schullaufbahn ihrer Schüler/innen.

 

2. Aufgaben und Ziele

 

2.2. Die Grundschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Dies umfasst sprachliche Grundsicherheit in Wort und Schrift, Lesefähigkeit, mathematische Grundfertigkeiten und -fähigkeiten, erste fremdsprachliche Fähigkeiten und die Eröffnung von Zugängen zu den Lernfeldern in den Gesellschafts- und Naturwissenschaften. Schülerinnen und Schüler werden in den Umgang mit Medien, Informations- und Kommunikationstechniken eingeführt und erwerben grundlegende psychomotorische und musischästhetische Ausdrucks- und Gestaltungsformen. Die Grundschule schafft damit die Grundlagen für die weitere Schullaufbahn ihrer Schülerinnen und Schüler.

 

2.6 Jede Grundschule legt in einem pädagogischen Konzept (Schulprogramm) auf der Grundlage des Bildungs- und Erziehungsauftrags, der Vorgaben für die Fächer und unter Berücksichtigung ihrer jeweils besonderen Bedingungen Ziele und Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit fest. Fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgaben wie

  • Werteerziehung,
  • soziales Lernen und grundlegende politische und wirtschaftliche Bildung,
  • Gesundheitserziehung,
  • Erziehung zu umweltbewusstem Verhalten,
  • interkulturelle Erziehung,
  • Medienerziehung,
  • Mobilität (vormals Verkehrserziehung) sowie
  • Familien- und Sexualerziehung

sind im pädagogischen Konzept der Grundschule angemessen zu berücksichtigen.