Der Medienverleih des NiLS erfüllt für
den Bereich des Landes Niedersachsen Aufgaben, die sich aus der Verwendung
von Film, Bild, Ton und anderen Medien in Schule, Jugend- und Erwachsenenbildung
ergeben. Er stellt insbesondere Filme, Videokassetten, Diareihen, Tonträger
und CD-ROM zur zeitweisen Nutzung für nicht-gewerbliche Zwecke kostenlos
zur Verfügung. Ein Eintrittsgeld darf dabei nicht erhoben werden. Sofern
etwa im Rahmen der Jugend- und Erwachsenenbildung - Vorführungen
Öffentlichkeitscharakter haben, hat der Veranstalter die Vorschriften
des Urheberrechtsgesetzes und des Jugendschutzgesetzes (Freigabe der Filme
durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft - FSK) zu beachten.
Vervielfältigungen, Überspielungen (auch von Ausschnitten) und
Verbreitung durch Rundfunk sind untersagt, ebenso das Ablösen, Verändern
und Überkleben der Originaletiketten. GEMA-pflichtige Bildtonträger
sind besonders gekennzeichnet.
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- Als Besteller sind die Kreis- und Stadtbildstellen bzw. Medienzentren
des Landes Niedersachsen zugelassen. Sie haben im Rahmen des Benutzungsverhältnisses
die Benutzungsordnung zu beachten. Soweit Medien für Dritte bestellt
oder an diese weitergegeben werden, wird empfohlen, die Benutzungsordnung
auch für dieses Verhältnis als verbindlich zu erklären.
- Bestellungen haben grundsätzlich auf dem schriftlichen Weg (auch
per Fax oder E-Mail) zu erfolgen. In dringenden Fällen werden telefonische
Bestellungen der niedersächsischen Kreis- und Stadtbildstellen
angenommen.
- Termine sind für das NiLS bis zu ihrer schriftlichen Bestätigung
unverbindlich. Das NiLS haftet nicht für Schäden, die durch
Nichtauslieferung von Medien infolge von verspäteter Rückgabe
durch den Vorentleiher oder Beschädigung der betreffenden Medien
auftreten. Die reguläre Leihfrist beträgt eine Woche, bei
Spielfilmen drei Tage.
- Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers per Postpaket,
die Gefahr geht mit der Absendung auf den Besteller über.
- Die entliehenen Medien sind "frei" per Postpaket so rechtzeitig
zurückzusenden, dass der angegebene Rückgabetermin bereits
der Tag des Eintreffens beim NiLS ist. Bei wiederholter Terminüberschreitung
kann ein Ausschluss Dritter von der Benutzung erfolgen. Sollten die
überlassenen Medien nach erfolgter dritter Mahnung innerhalb der
dabei gesetzten Frist nicht zurückgegeben werden, hat der Besteller
den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
- Der Benutzer hat den Zustand des ihm übersandten Medienguts beim
Empfang zu prüfen und etwa vorhandene Mängel unverzüglich
anzuzeigen. Anderenfalls wird angenommen, dass der Benutzer das Material
in einwandfreiem Zustand erhalt hat. Für alle Schäden, die
während der Nutzung entstanden sind, haftet der Besteller, auch
wenn ein Verschulden nicht nachzuweisen ist, in Höhe der Wiederbeschaffungs-
bzw. Wiederherstellungskosten. Bei unersetzlichen Werken kann neben
dem Ersatz der Kosten für die Herstellung der Reproduktion voller
Wertersatz gefordert werden. Es wird daher empfohlen, eine entsprechende
Versicherung abzuschließen.
- 16-mm-Filme sollen bei Rücklieferung nicht zurückgespult
sein.
- Die entliehenen Filme dürfen nur von einem ausgebildeten Vorführer,
der die Vorführgenehmigung erwoben hat, vorgeführt werden.
- Das NiLS haftet nicht für Schäden, die sich nach den Bestimmungen
des Urheberrechtsgesetzes durch Missbrauch des zur Verfügung gestellten
Medienmaterials ergeben. Gleichfalls haftet das NiLS nicht für
Verletzungen des Jugendschutzgesetzes durch den Benutzer.
- Es gilt ein generelles öffentliches Werbeverbot.
Zur Einführung
in die Nutzung des elektronischen Kataloges
Zum elektronischen Katalog
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