Medienverleih

Benutzungsordnung für den Medienverleih des NiLS

Der Medienverleih des NiLS erfüllt für den Bereich des Landes Niedersachsen Aufgaben, die sich aus der Verwendung von Film, Bild, Ton und anderen Medien in Schule, Jugend- und Erwachsenenbildung ergeben. Er stellt insbesondere Filme, Videokassetten, Diareihen, Tonträger und CD-ROM zur zeitweisen Nutzung für nicht-gewerbliche Zwecke kostenlos zur Verfügung. Ein Eintrittsgeld darf dabei nicht erhoben werden. Sofern – etwa im Rahmen der Jugend- und Erwachsenenbildung - Vorführungen Öffentlichkeitscharakter haben, hat der Veranstalter die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes und des Jugendschutzgesetzes (Freigabe der Filme durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft - FSK) zu beachten. Vervielfältigungen, Überspielungen (auch von Ausschnitten) und Verbreitung durch Rundfunk sind untersagt, ebenso das Ablösen, Verändern und Überkleben der Originaletiketten. GEMA-pflichtige Bildtonträger sind besonders gekennzeichnet.

  1. Als Besteller sind die Kreis- und Stadtbildstellen bzw. Medienzentren des Landes Niedersachsen zugelassen. Sie haben im Rahmen des Benutzungsverhältnisses die Benutzungsordnung zu beachten. Soweit Medien für Dritte bestellt oder an diese weitergegeben werden, wird empfohlen, die Benutzungsordnung auch für dieses Verhältnis als verbindlich zu erklären.

  2. Bestellungen haben grundsätzlich auf dem schriftlichen Weg (auch per Fax oder E-Mail) zu erfolgen. In dringenden Fällen werden telefonische Bestellungen der niedersächsischen Kreis- und Stadtbildstellen angenommen.

  3. Termine sind für das NiLS bis zu ihrer schriftlichen Bestätigung unverbindlich. Das NiLS haftet nicht für Schäden, die durch Nichtauslieferung von Medien infolge von verspäteter Rückgabe durch den Vorentleiher oder Beschädigung der betreffenden Medien auftreten. Die reguläre Leihfrist beträgt eine Woche, bei Spielfilmen drei Tage.

  4. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers per Postpaket, die Gefahr geht mit der Absendung auf den Besteller über.

  5. Die entliehenen Medien sind "frei" per Postpaket so rechtzeitig zurückzusenden, dass der angegebene Rückgabetermin bereits der Tag des Eintreffens beim NiLS ist. Bei wiederholter Terminüberschreitung kann ein Ausschluss Dritter von der Benutzung erfolgen. Sollten die überlassenen Medien nach erfolgter dritter Mahnung innerhalb der dabei gesetzten Frist nicht zurückgegeben werden, hat der Besteller den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

  6. Der Benutzer hat den Zustand des ihm übersandten Medienguts beim Empfang zu prüfen und etwa vorhandene Mängel unverzüglich anzuzeigen. Anderenfalls wird angenommen, dass der Benutzer das Material in einwandfreiem Zustand erhalt hat. Für alle Schäden, die während der Nutzung entstanden sind, haftet der Besteller, auch wenn ein Verschulden nicht nachzuweisen ist, in Höhe der Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungskosten. Bei unersetzlichen Werken kann neben dem Ersatz der Kosten für die Herstellung der Reproduktion voller Wertersatz gefordert werden. Es wird daher empfohlen, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

  7. 16-mm-Filme sollen bei Rücklieferung nicht zurückgespult sein.

  8. Die entliehenen Filme dürfen nur von einem ausgebildeten Vorführer, der die Vorführgenehmigung erwoben hat, vorgeführt werden.

  9. Das NiLS haftet nicht für Schäden, die sich nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes durch Missbrauch des zur Verfügung gestellten Medienmaterials ergeben. Gleichfalls haftet das NiLS nicht für Verletzungen des Jugendschutzgesetzes durch den Benutzer.

  10. Es gilt ein generelles öffentliches Werbeverbot.

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