- Erste und Zweite Staatsprüfung für Lehrämter:
Das neue Landesamt wird in den kommenden Jahren zunächst die bestehenden Aufgaben, die sich aus den Ansprüchen ergeben, die das Land für Inhalte und Organisation der Staatsprüfungen in den entsprechenden Prüfungsverordnungen festgelegt hat, unverändert weiterführen. Im Jahre 1999 wurde jedoch mit den Beschlüssen der Konferenz der europäischen Bildungsminister in Bologna zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums eine Entwicklung eingeleitet, die durch Beschlüsse der Kultusministerkonferenz im Jahre 2002 für die Bundesrepublik aufgegriffen und verstärkt wurde. In Folge dieser Vereinbarungen, die auf die Schaffung konsekutiver, nach einheitlichen und international vergleichbaren Qualitätskriterien entwickelten Hochschulstudiengänge auch für die Lehrämter ausgerichtet sind, werden in Niedersachsen zurzeit Bachelor- und Masterstudiengänge konzipiert, die zu Hochschulprüfungen führen werden. Dies wird zu der Konsequenz führen, dass bis zum Jahre 2005 alle niedersächsischen lehrerausbildenden Hochschulen eine entsprechende Umstellung vollzogen haben werden. Der Kultusbereich hat in diesem Zusammenhang ein wesentliches Interesse, Einfluss auf die Entwicklung und Überprüfung der Qualitätsstandards zu nehmen, die als Voraussetzung für die Übernahme der Absolventen in den Staatsdienst formuliert werden sollen. Damit wird sich auch das Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung in den kommenden Jahren im Bereich der Lehrerausbildung neu positionieren müssen.
- Dieser Anspruch gilt ebenso für die Entwicklung inhaltlicher Standards für die Schulen. Richtlinien und Rahmenrichtlinien werden schrittweise durch die Entwicklung von Standards, Kerncurricula und zentralen Prüfungsaufgaben abgelöst, sodass die Arbeit der zentralen Fachstelle NiLS in diesem Arbeitsbereich neu zu strukturieren ist.
- Nicht nur die Konzeptionierung von Unterrichtsinhalten, sondern auch die Unterstützung der Implementierung in den Schulen gehört jetzt und zukünftig zu den Aufgaben des Landesamtes. Dabei entfernt sich die Institution immer mehr von seiner traditionellen Aufgabe der Durchführung von zentralen Fortbildungsveranstaltungen, die künftig ausschließlich für ausgewählte Zielgruppen wie z. B. Schulleitungen oder besondere Arbeitsfelder des berufsbildenden Bereichs angeboten werden. Diese Form der Fortbildung wird - wie bereits in erheblichem Umfang entwickelt - eher in regionalen Bezügen möglichst wohnort- und schulnah stattfinden. Das NiLS wird vielmehr die Unterstützung der Qualifizierungsleistungen vor Ort durch Konzeptionierung, Qualifizierung von Fortbildnern und Materialentwicklung unterstützen. Darüber hinaus wird es Möglichkeiten der Information, Kommunikation und Fortbildung intensivieren, die als E-Learning unter Nutzung des Niedersächsischen Bildungsservers (NiBiS) neue Inhalte und Organisationsformen der "Lehrerfort- und Weiterbildung" erschließen können.
- Wenn durch weiterentwickelte Arbeitsteilung in zentralen und regionalen Bezügen der wirtschaftliche und wirkungsvolle Einsatz der personellen und sächlichen Ressourcen weiter verstärkt werden soll, erfordert dies eine angemessene Koordinierung innerhalb der und zwischen den Ebenen der Fortbildung. Gleichzeitig ist zu gewährleisten, dass nicht nur die intentionalen, inhaltlichen und organisatorischen Ansprüche des Auftraggebers, sondern auch die für das staatliche Schulwesen geltenden rechtlichen und fiskalischen Regeln beachtet und umgesetzt werden. Dies wiederum ist durch das Landesamt in Kooperation mit den Schulbehörden zu gewährleisten.
Adressen der Prüfungsstellen
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