Technik / Werken

> Gefährdungen
> Maßnahmen gegen Gefährdungen
> ... durch falsches Verhalten
> ... durch Gefahrstoffe
> ... durch Maschinen
> ... durch Werkzeuge
> ... durch Werkstoffe
> ... durch Gasanlagen
> ... durch elektrische Energie
> ... beim Löten, Schweißen
> ... bei Keramikarbeiten
> Links/ Quellen

Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen durch elektrische Energie:

  • Elektrische Anlagen müssen an zentraler Stelle abgeschaltet bzw. abgesperrt werden können.
  • Alle Netzstromkreise von Experimentierständen müssen über einen Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Fehlerstrom von maximal 30mA abgesichert sein.


Nur Geräte mit diesen Prüfzeichen verwenden



VDE-Prüfzeichen


Nach dem Gerätesicherheitsgesetz geprüft

(mit Angabe der Püfstelle)

  • In multifunktionellen Werkräumen / Technikräumen ist eine zentrale Einschaltung über einen zentralen Schlüsselschalter vorzusehen. Der Schaltzustand muss sicher erkennbar sein.

  • Bei elektrotechnischen Versuchen muss davon ausgegangen werden, dass Lehrerinnen/Lehrer und Schülerinnen/Schüler mit elektrischen Geräten und Schaltungen hantieren, bei denen der Schutz gegen direktes Berühren (vollständig) vorhanden ist.

  • Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 dürfen bei Experimentier-einrichtungen nur mit Spannungen arbeiten, die nicht berührungsgefährlich sind.

s. GUV-Informationen GUV-SI 8070
(Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht)


Quelle: Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (GUV-SI 8036 - 8043 (GUV 57.1.30)): Sicherheit im Technik-Unterricht



Letzte Überarbeitung: 2012-05-09   R. Hausdorf