Technik / Werken

> Gefährdungen
> Maßnahmen gegen Gefährdungen
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> ... durch Gefahrstoffe
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> ... durch Werkzeuge
> ... durch Werkstoffe
> ... durch Gasanlagen
> ... durch elektrische Energie
> ... beim Löten, Schweißen
> ... bei Keramikarbeiten
> Links/ Quellen

Maßnahmen gegen Gefährdungen beim Umgang mit Gasanlagen

Räume für den Technik-/Werkunterricht gelten als Räume mit erhöhter Brandgefahr.

Die Verwendung von Propan-/Butangas ist bei störungsfreiem Betrieb der Gasanlagen gefahrlos.

  • Gasanlagen müssen an zentraler Stelle abgeschaltet bzw. abgesperrt werden können.
  • Es dürfen keine Schlüssel für die Freischaltung der Gasanlage am Lehrertisch verbleiben.
  • Beim Umgang mit Erdgas sind Explosionsschutzmaßnahmen (ausreichende Lüftung, Vermeidung von Zündquellen) zu beachten.

  • Gasbehälter, Armaturen und Geräte müssen nach den geltenden Vorschriften gebaut sein.

  • Die Gasbehälter und Geräte müssen regelmäßig überprüft und vor Gebrauch auf Funktiononstüchtigkeit kontrolliert werden.

  • Propan- bzw Butangasflaschen müssen mit einer Ventilschutzkappe und einem Sicherheitsventil ausgestattet sein.

  • Beim Einsatz von Flüssiggas muss auf gute Belüftung geachtet werden.

  • Brand- und Explosionsgefahren beachten!
s. Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht - Naturwissenschaften, Technik/Arbeitslehre, Hauswirtschaft, Kunst
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.04.2003

GUV-Informationen GUV-SI 8070

Quelle: Sicherheit für mich, Landesverband Bayern und Sachsen der gewerblichen Berufsgenossenschaften (Hrsg.), München



Letzte Überarbeitung: 2008-11-28   R. Hausdorf