Maßnahmen gegen Gefährdungen beim Umgang mit Gasanlagen
Räume für den Technik-/Werkunterricht gelten als Räume mit erhöhter Brandgefahr.
Die Verwendung von Propan-/Butangas ist bei störungsfreiem Betrieb der Gasanlagen gefahrlos.
- Gasanlagen müssen an zentraler Stelle abgeschaltet bzw. abgesperrt werden können.
- Es dürfen keine Schlüssel für die Freischaltung der Gasanlage am Lehrertisch verbleiben.
- Beim Umgang mit Erdgas sind Explosionsschutzmaßnahmen (ausreichende Lüftung, Vermeidung von Zündquellen) zu beachten.
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- Gasbehälter, Armaturen und Geräte müssen nach den geltenden Vorschriften gebaut sein.
- Die Gasbehälter und Geräte müssen regelmäßig überprüft und vor Gebrauch auf Funktiononstüchtigkeit kontrolliert werden.
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- Propan- bzw Butangasflaschen müssen mit einer Ventilschutzkappe und einem Sicherheitsventil ausgestattet sein.
- Beim Einsatz von Flüssiggas muss auf gute Belüftung geachtet werden.
- Brand- und Explosionsgefahren beachten!
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Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht - Naturwissenschaften, Technik/Arbeitslehre, Hauswirtschaft, Kunst
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.04.2003
GUV-Informationen GUV-SI 8070
Quelle: Sicherheit für mich, Landesverband Bayern und Sachsen der gewerblichen Berufsgenossenschaften (Hrsg.), München