Technik / Werken

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Maßnahmen gegen Gefährdungen durch Gefahrstoffe

Vor dem Einsatz von Gefahrstoffen sollte zuerst einmal geprüft werden, ob für den jeweiligen Unterricht Stoffe mit geringerem gesundheitlichen Risiko verwendet werden können.

  • Gefahrstoffe nicht in Behältern für Lebensmittel aufbewahren.
  • Sehr giftige (T+) und giftige (T) Stoffe diebstahlsicher in einem Giftschrank aufbewahren.

  • Stoffe, die gefährliche Gase oder Dämpfe entwickeln, müssen in entlüfteten Schränken aufbewahrt werden.
  • Brennbare Flüssigkeiten dürfen in Sammlungs- und Unterrichtsräumen nur in Gebinden bis 1 Liter aufbewahrt werden.
  • Ätzende Flüssigkeiten nicht über Augenhöhe aufbewahren.
In Unterrichtsräumen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird,
  • nicht essen,
  • nicht trinken,
  • nicht rauchen,
  • nicht schminken.

Wenn mit Farben und Lacken gearbeitet wird,
  • möglichst wasserlösliche Farben verwenden
  • oder lösungsmittelarme Farben verwenden,
  • Hautkontakt vermeiden,
  • für ausreichende Belüftung sorgen,
  • kein offenes Feuer, wenn Lösungs-mitteldämpfe auftreten.



Letzte Überarbeitung: 2008-11-28    R. Hausdorf