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Maßnahmen gegen Gefährdungen durch Gefahrstoffe
Vor dem Einsatz von Gefahrstoffen sollte zuerst einmal geprüft werden, ob für den jeweiligen Unterricht Stoffe mit geringerem gesundheitlichen Risiko verwendet werden können.
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- Gefahrstoffe nicht in Behältern für Lebensmittel aufbewahren.
- Sehr giftige (T+) und giftige (T) Stoffe diebstahlsicher in einem Giftschrank aufbewahren.
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- Stoffe, die gefährliche Gase oder Dämpfe entwickeln, müssen in entlüfteten Schränken aufbewahrt werden.
- Brennbare Flüssigkeiten dürfen in Sammlungs- und Unterrichtsräumen nur in Gebinden bis 1 Liter aufbewahrt werden.
- Ätzende Flüssigkeiten nicht über Augenhöhe aufbewahren.
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In Unterrichtsräumen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird,
- nicht essen,
- nicht trinken,
- nicht rauchen,
- nicht schminken.
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Wenn mit Farben und Lacken gearbeitet wird,
- möglichst wasserlösliche Farben verwenden
- oder lösungsmittelarme Farben verwenden,
- Hautkontakt vermeiden,
- für ausreichende Belüftung sorgen,
- kein offenes Feuer, wenn Lösungs-mitteldämpfe auftreten.
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