Technik / Werken

> Gefährdungen
> Maßnahmen gegen Gefährdungen
> ... durch falsches Verhalten
> ... durch Gefahrstoffe
> ... durch Maschinen
> ... durch Werkzeuge
> ... durch Werkstoffe
> ... durch Gasanlagen
> ... durch elektrische Energie
> ... beim Löten, Schweißen
> ... bei Keramikarbeiten
> Links/ Quellen

Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen bei Keramikarbeiten

Bei Keramikarbeiten im Unterricht gilt es aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes folgende Sicherheitshinweise zu beachten:

  • bei der Beschaffung von Ton auf die Gefahrenhinweise des Herstellers achten,
  • Ton mit möglichst geringen Gefähr- dungspotential aussuchen,
  • Glasuren können Gefahrstoffe wie z.B. Baruim-, Cadmium- und Selen- verbindungen o.a. Schwermetall- verbindungen enthalten (s. Gefahrstoffe); in Schulen dürfen grundsätzliche keine schwermetallhaltigen mit pulverfärmigen Glasurbestandteilen von Mangan-, Cadmium-, Cobalt- und Nickelverbindungen verwendet werden,
  • beim Anrühren von pulverförmigen Glasuren in Wasser auf möglichst geringe Staubbildung achten,
  • für Tongefäße, die zur Lebensmittel- aufbewahrung benutzt werden sollen, dürfen keine Glasuren, die Schwermetalle enthalten, verwendet werden,
  • der Brennofen muss in einem Raum stehen, der zu belüften ist; die Abluft muss ins Freie geleitet werden,
  • beim Ausräumen des Brennofens und beim mechanischen Nacharbeiten können Verletzungen durch scharfkantige Glasurbruchkanten entstehen
s. Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht - Naturwissenschaften, Technik/Arbeitslehre, Hauswirtschaft, Kunst
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.04.2003

GUV-Informationen GUV-SI 8070


Quelle: Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
(GUV-SI 8036): Sicherheit im Unterricht - Keramik



Letzte Überarbeitung: 2008/11/28  R. Hausdorf