|
|
|
Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen bei Keramikarbeiten
Bei Keramikarbeiten im Unterricht gilt es aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes folgende Sicherheitshinweise zu beachten:
- bei der Beschaffung von Ton auf die Gefahrenhinweise des Herstellers achten,
- Ton mit möglichst geringen Gefähr- dungspotential aussuchen,
- Glasuren können Gefahrstoffe wie z.B. Baruim-, Cadmium- und Selen- verbindungen o.a. Schwermetall- verbindungen enthalten (s. Gefahrstoffe); in Schulen dürfen grundsätzliche keine schwermetallhaltigen mit pulverfärmigen Glasurbestandteilen von Mangan-, Cadmium-, Cobalt- und Nickelverbindungen verwendet werden,
- beim Anrühren von pulverförmigen Glasuren in Wasser auf möglichst geringe Staubbildung achten,
- für Tongefäße, die zur Lebensmittel- aufbewahrung benutzt werden sollen, dürfen keine Glasuren, die Schwermetalle enthalten, verwendet werden,
- der Brennofen muss in einem Raum stehen, der zu belüften ist; die Abluft muss ins Freie geleitet werden,
- beim Ausräumen des Brennofens und beim mechanischen Nacharbeiten können Verletzungen durch scharfkantige Glasurbruchkanten entstehen
|
|
|
|
 |
|
 |
|
|
|
|
|
 s. Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht - Naturwissenschaften, Technik/Arbeitslehre, Hauswirtschaft, Kunst
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.04.2003
GUV-Informationen GUV-SI 8070
Quelle: Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
(GUV-SI 8036): Sicherheit im Unterricht - Keramik
|