Maßnahmen gegen Gefährdungen beim Löten bzw. Schweißen
Räume für den Technik-/Werkunterricht gelten als Räume mit erhöhter Brandgefahr.
Bei Verwendung elektrischer Lötkolben oder Lötstationen
- muss vor Inbetriebnahme die Zuleitung auf schadhafte Stellen überprüft werden;
- sollte mögl. ein temperaturgeregelter Lötkolben verwendet werden;
- immer einen geeigneten Lötkolbenhalter verwenden;
- ist Essen, Trinken, Schminken im Technikraum/Werkraum verboten;
- bleifreien Lötdraht verwenden (z.B. Bleifreier Lötdraht mit Silberanteil: Sn96 Ag4 mit F-SW34-Schmelzpunkt: 221°C)
- nach dem Löten gründlich die Hände waschen;
- während des Lötens ausreichend lüften
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Bei Verwendung von Kartuschenbrennern oder anderer Gasbrenner
Butangas ist schwerer als Luft: ausströmendes Gas sammelt sich in Bodennähe, was besonders gefährlich in Kellerräumen ist.
- Kartuschenbrenner nach jeder Benutzung auf geschlossene Ventile prüfen
- Kartuschen dürfen nur von Lehrerinnen / Lehrern ausgetauscht werden
- Kartuschenbrenner nach Gebrauch in Räumen über Erdgleiche aufbewahren
- Festinstallierte Gasanlagen sind Kartuschenbrennern vorzuziehen
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Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche:
- Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht an Schweißgeräten beschäftigt werden.
- Schüler über 16 Jahren unterliegen bei der Durchführung von Schweißarbeiten keiner Beschäftigungsbeschränkung, wenn dies zur Erreichung des Lernziels erforderlich ist und der Lehrer anwesend ist. die Zuleitung auf schadhafte Stellen überprüft werden;
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Auf Ordnung am Arbeitsplatz achten!
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s.
Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht - Naturwissenschaften, Technik/Arbeitslehre, Hauswirtschaft, Kunst
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.04.2003
GUV-Informationen GUV-SI 8070
Information: Richtig Löten
