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Arbeitspsychologische BeratungDas Beratungssystem Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement (AuG) umfasst auf der Ebene des Kultusministeriums und an den Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde neben den Fachkräften für Arbeitssicherheit, den Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern, den Beauftragten für Suchtfragen auch Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen. Die psychosozialen Belastungen und Beanspruchungen im Lehrerberuf stellen das Gefährdungspotenzial dar, in dessen Folge die meisten frühpensionierten Lehrkräfte den Dienst quittieren müssen. Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen unterstützen auf der Basis wissenschaftlichen Erkenntnisse der Arbeits- und Organisationspsychologie und der Ergebnisse wissenschaftlicher Studien zur Lehrergesundheit die Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren dabei, Gesundheitsförderung der Lehrkräfte als einen wichtigen Bereich der Qualitätsentwicklung in Schule zu erkennen und entsprechende Ziele in der Einzelschule zu formulieren. Bei dem Aufbau eines Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements in Schulen geht es um die Berücksichtigung sowohl der individuellen Ebene (Verhaltensprävention: was kann der/ die Einzelne für sich tun?) und der organisationalen Ebene (Verhältnisprävention: welche Strukturen müssen auf kollegialer Ebene entwickelt werden z. B. zur Erhöhung der Arbeitszufriedenheit). Eine Lehrkraft, die unter Stress steht oder gar psychisch krank ist, wird sich schwer tun oder gar nicht in der Lage sein, zu den ihr anvertrauten Kindern und Jugendlichen ein positive Beziehung aufzubauen, ohne diese aber können Lernprozesse und Schule nicht gelingen. Kollegien können die Chance nutzen durch optimierte kollegiale Kooperationsprozesse im Sinne der Teamentwicklung mehr gegenseitige Unterstützung und Arbeitsteilung zu organisieren, um damit alle zu entlasten. Ziel der arbeitspsychologischen Beratung ist es, die Arbeitsbedingungen in Schule so zu gestalten, dass die für den Lehrerberuf typischen psychischen Stressoren reduziert werden. Zu den wissenschaftlich nachgewiesenen Stressoren zählen u. a.:
Das Arbeitsschutzgesetz sichert den Landesbediensteten Beratung zu. Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen stehen unter besonderer Schweigepflicht (§ 203 StGB) und behandeln individuelle Anfragen streng vertraulich. Letzte Überarbeitung: |
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