Arbeitsmedizinische Betreuung

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Gesund in der Schule - Arbeitsmedizinische Betreuung von Landesbediensteten in Schulen in Niedersachsen

Lehrerinnen und Lehrer sehen sich täglich besonderen Belastungen bei hoher gesellschaftlicher Verantwortung gegenüber. Um den vielfältigen Herausforderungen des Alltags gewachsen zu sein, berät und unterstützt die Arbeitsmedizinerin oder der -mediziner die Schulen in allen Fragen des Arbeitsschutzes gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) und Arbeitsschutzgesetz. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben hat das niedersächsische Kultusministerium einen arbeitsmedizinischen Dienst beauftragt. Er arbeitet eng mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammen.

Arbeitsmediziner/innen unterstützen u. a. bei der Ermittlung und Beurteilung von krankmachenden Arbeitsbedingungen und beraten die Schulleiterin oder den Schulleiter bei der Suche nach Verbesserungsmaßnahmen. Dabei berücksichtigen Sie Gesichtpunkte gesundheitsförderlicher Schulorganisation und Schulkultur und fördern alle Prozesse, die Lehrkräften helfen die schulischen Aufgaben dauerhaft gesund zu bewältigen.

In diesem Zusammenhang nehmen sie an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) teil, referieren über arbeitsmedizinische Themen und beteiligen sich an schulischen Arbeitsschutzprojekten, wie z.B. Rückenschule oder Raucherentwöhnung. Ebenso ist die Zusammenarbeit mit Personalräten und anderen Interessenvertretern der Beschäftigten unerlässlicher Bestandteil der Tätigkeit des arbeitsmedizinischen Dienstes.

Im Falle von individuellen Beratungen einzelner Lehrkräfte unterliegen die Arbeitsmediziner/innen in vollem Umfang der Schweigepflicht (§ 203 StGB). Sie können eine vertrauensärztliche Funktion nur dann wahrnehmen, wenn dies im Einzelfall mit dem betreffenden Mitarbeiter rechtsverbindlich vereinbart wurde.

Arbeitsmedizinischer Dienst

Wenn Sie arbeitsmedizinische Leistungen in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit.


Letzte Überarbeitung: 11.03.2009