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Aufgaben der arbeitsmedizinischen Betreuung:
- Beratung zu allen Fragen des Arbeitsschutzes in Kooperation mit der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Beratung und Unterstützung der Schule bei der Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungsermittlung, Risikobeurteilung und Planung von Verbesserungsmaßnahmen)
- Besichtigung von Arbeitsplätzen in der Schule unter arbeitsmedizinischen Gesichtspunkten
- Beratung und Unterstützung der Schule zum Umgang mit gefährlichen Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen sowie bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
- Mitwirkung an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses der Schule
- Mitwirkung im Integrationsteam bei der Wiedereingliederung langfristig erkrankter Lehrkräfte
- Beratung und Unterstützung der Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten in arbeitsmedizinischen Fragestellungen
- Beratung und Unterstützung zur Reduzierung von Infektionsgefahren in der Schule (Infektionsschutzgesetz)
- Durchführung anlassbezogener Untersuchungen im Zusammenhang mit arbeitsplatzbedingten Gesundheitsgefahren auf Wunsch der betroffenen Lehrkraft
- Unterstützung oder Moderation schulischer Gesundheitszirkel
- Informations- u. Fortbildungsveranstaltungen zu Themen des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung nach Vereinbarung
- Unterstützung der Schulen bei Maßnahmen zur Gesundheitsförderung mit dem Ziel des Ausbaus von Gesundheitspotenzialen sowie der Stärkung persönlicher Ressourcen (salutogenetischer Ansatz)
Letzte Überarbeitung: 11.03.2009 Dr. Jutta Kindel, L. Gröne
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