![]() |
||||||||||||||||||||
|
Maßnahmen zur Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an BildschirmarbeitsplätzenAn Bildschirmarbeitsplätzen wird der Arbeitgeber durch das Arbeitsschutzgesetz (§§ 3-6) verpflichtet, wie an allen anderen Arbeitsplätzen mögliche Gefährdungen für die Gesundheit seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu analysieren, zu beurteilen, zu dokumentieren und so möglichst zu vermeiden bzw. auf ein Mindestmaß zu minimieren. Sollten sich Laserdrucker bzw. Kopierer in den Räumen befinden, sind die Faltblätter "Sicherer Umgang mit Tonerstäuben" sowie "Kopiergeräte und Drucker im Büro" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) zu beachten.
Zusätzlich sollten selbstredend auch die allgemeinen Maßgaben zu Unterrichtsräumen beachtet werden. Hilfreich sind auch die GUV-Informationen "Sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen"
"Leitfaden für die Gestaltung - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" "Sicher und fit am PC in der Schule" |
|||||||||||||||||||