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Gesetzliche Grundlage für die Bestellung der Fachkräfte für ArbeitssicherheitDer Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, dass
(Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) Vom 12. Dezember 1973, zuletzt geändert 24.08.2002, § 1) weitere Informationen dieser Website Letzte Überarbeitung: |
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