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Qualifizierung für Beauftragte für Erste HilfeDie Schulleitungen können gem. § 13 (2) Arbeitsschutzgesetz "Beauftragte für Erste Hilfe" benennen (vg. RdErl. des MK "Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung" vom 28.07.2008. Damit diese Aufgaben verantwortlich wahrgenommen werden können, ist eine Qualifikation sinnvoll. Ab dem 4. Quartal 2010 werden über die regionale Fortbildung hierfür Qualifikationskurse unter dem Titel "Qualifizierung für Beauftragte für Erste Hilfe" angeboten. Aktuelles KursangebotDie Kurse werden im Rahmen der regionalen Lehrerfortbildung durchgeführt. Das aktuelle Fortbildungsangebot finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank des Niedersächsischen Bildungsservers. In der zweitägigen Veranstaltung sind folgende Inhalte vorgesehen:
Es handelt sich nicht um einen Erste-Hilfe-Kurs Eine Anmeldung ist nur für beide Tage möglich. Letzte Aktualisierung:
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