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Gefährdungen können entstehen, wenn
- Zu- und Ausgänge von Schulgrundstücken nicht gegen unmittelbares Hineinlaufen in den Straßenverkehr gesichert sind,
- Parkflächen und Fahr- und Haltebereiche von Schulbussen nicht deutlich von Fußweg und Aufenthaltsbereich getrennt sind
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- die erforderliche Breite von Verkehrswegen nicht eingehalten wird,
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- der Bodenbelag auf dem Schulgelände Stolperstellen hat oder bei Nässe rutschig wird,
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- Treppenstufen ausgebrochen sind
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- wenn der natürliche Bewegungsdrang der Schülerinnen und Schüler unterschätzt wird,
(Balancieren ist gefährlich, besonders, wenn man geschubst wird)
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- Bauteile auf dem Schulgelände keine gerundeten Kanten haben,
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- Spielgeräte auf dem Schulgelände die vorgeschriebenen Standards nicht erfüllen,
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- Spielgeräte auf dem Schulgelände die vorgeschriebenen Standards nicht erfüllen,
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- gefährliche Gegenstände (z.B.Glasscherben) oder auch Müll nicht sofort entsorgt werden kann.
- Giftpflanzen oder Dornenhecken gesetzt wurden.
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- Müllcontainer nicht gesichert sind.
Beispiele
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