Gefahrstoffe

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Kennzeichnung (§ 5 GefStoffV)

Gefahrstoffe, die die Schule geliefert bekommt, müssen folgende Angaben auf dem Etikett (in deutscher Sprache) enthalten:

  • Bezeichnung des Stoffes
  • Bezeichnung bestimmter Bestandteile einer Zubereitung
  • Gefahrensymbole (schwarz auf orange-gelbem Grund,
    mind. 1 cm2 groß) mit den zugehörigen Gefahrenbezeichnungen
  • Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze)
  • Sicherheitsratschläge (S-Sätze)
  • Name und Anschrift des Herstellers
  • die dem Stoff zugeordnete EWG-Nummer
  • Zusätzliche Angaben (Gehaltsangaben,
    Angaben über krebserzeugende Stoffe, usw.)

Die R- und S-Sätze dürfen bei brandfördernden, leichtentzündlichen, entzündlichen, reizenden oder mindergiftigen Stoffen oder Zubereitungen fehlen, wenn die Verpackung nicht mehr als 0,125 L enthält.

Es empfiehlt sich, bei Bestellungen von Stoffen, die gefährliche Stoffe enthalten könnten, grundsätzlich ein Sicherheitsdatenblat mitzubestellen!

> Musteretikett

Für Behälter für den Handgebrauch gibt es Erleichterungen bei der Kennzeichnung. Standflaschen oder Standgefäße für den Handgebrauch müssen mindestens enthalten:

1. Angabe der Bezeichnung des Stoffes, der Zubereitung und der Bestandteile der Zubereitung

2. Gefahrensymbole mit den dazugehörigen Gefahrenbezeichnungen.

Bei krebserzeugenden, erbgutverändernden undfortpflanzungsgefährdenden Stoffen der Kategorien 1 und 2 sind außerdem folgende R-Sätze im Volltext anzugeben:
krebserzeugende Stoffe (mit Kennbuchstabe T ) mit "Kann Krebs erzeugen" oder "Kann Krebs erzeugen beim Einatmen"
erbgutverändernde Stoffe (mit Kennbuchstabe T) mit "Kann vererbbare Schäden verursachen"
fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Stoffe (mit Kennbuchstabe T) mit "Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen" oder "Kann das Kind im Mutterleib schädigen"
Hinweise zu geeigneten Behältern finden sich I - 3.7.4 ff der Richtlinien für Sicherheit im Unterricht (RISU, GUV-SI 8070, ERlass "Sicherheit im Unterricht") z. B.:
sind für starke Laugen Polypropylenflaschen geeignet, jedoch keine Glasflaschen
müssen sehr giftige Stoffe und Stoffe mit besonderen Gefahren diebstahlsicher aufbewahrt werden.
siehe auch Kapitel Lagerung

Was mag diese Flasche enthalten?

Aktuelles zur Gefahrstoffkennzeichnung

Die "Globalisierung" macht eine weltweite Vereinheitlichung für Chemikalien und Gefahrstoffe z. B. für Transport und Kennzeichnung erforderlich.

Dabei wurden im Wesentlichen zwei Systeme auf Veranlassung der UN entwickelt:

1. REACH (Registration , Evaluation, Autorisation of Chemicals)
Veränderungen durch REACH für die Schule
  • Aufhebung der Sicherheitsdatenblattrichtlinie
2. GHS (Globaly Harmonized System of Classification and Labeling of Chemicals).
Veränderungen durch GHS für die Schule für....
  • Ettiketten
  • Gefährdungsbeurteilungen (Schutzstufenordung)
  • Gefahrstoffverzeichnis
  • Betriebsanweisungen
  • Tätigkeiten (z. B. Lagern)

Z. Zeit trifft noch die herkömmliche Kennzeichnung zu. Bei Inkrafttreten der neuen Vorschriften wird an dieser Stelle ein entsprechender Hinweis gegeben.

Eine große Hilfe zur Anwendung der GHS-Verordnung die seit Januar 2009 in Kraft getreten ist (es gelten aber noch Übergangsphasen), ist der Leitfaden "Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS" der Bundesumweltstiftung.

Ebenfalls hilfreich und übersichtlich sind 2 Plakate der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: "Einstufung und Kennzeichnung" und "Gefahren- und Sicherheitshinweise".


Letzte Aktualisierung: 27.11.2008 Elke Hoffmann/ Clemens Schlüter