Die Empfehlung der Kultusministerkonferenz „Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht - Naturwissenschaften, Technik/Arbeitslehre, Hauswirtschaft, Kunst“ ist mit Ausnahme des Abschnitts I-6 (Umgang mit radioaktiven Stoffen und Schulröntgeneinrichtungen) in allgemein bildenden Schulen und sinngemäß im allgemein bildenden Bereich an berufsbildenden Schulen in Niedersachsen anzuwenden (Erlass "Sicherheit im Unterricht").
Die Richtlinien sind auch als GUV-Information (GUV-SI 8070) erschienen.
I Sicherheitsregelungen
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