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Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)Das "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (Arbeitssicherheitsgesetz) bestimmt, dass der Unternehmer zur Unterstützung seiner Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen hat. Für den öffentliche Dienst ist in § 16 ASiG geregelt, dass in Verwaltungen und Betrieben ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten ist. Damit wird berücksichtigt, dass z. B. das Schulwesen ganz anders strukturiert ist, als Betriebe der freien Wirtschaft. Im öffentlichen Schulwesen gibt es meist zwei kooperierende Unternehmer. Der Schulträger, z. B. die Kommune, ist zuständig für das Schulgebäude samt Inneneinrichtung und Unterrichtsmittel. Außerdem ist er Arbeitgeber für Schulsekretärinnen, Hausmeister und anderes Hilfspersonal. Das jeweilige Bundesland finanziert die Lehrkräfte und trifft Entscheidungen zu den Rahmenbedingungen der inneren Organisation und Arbeitsweise der Schulen. Zur Zeit findet eine Umstrukturierung des Schulwesens statt, die die Eigenverantwortung der Schulen erweitert. In Niedersachsen gibt es ca. 3500 Schulen mit ca. 80 000 Lehrkräften. Die Betreuung durch Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit wird durch das Kultusministerium organisiert und befindet sich noch im Aufbau. Einzelheiten sind unter Schulorganisation beschrieben. |
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