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RechtsgrundlagenDer Rahmen der Arbeitsschutzes wird durch europäisches Recht abgesteckt. Auf nationaler Ebene ergänzen sich die Zuständigkeiten der staatlichen Legislative und die autonome Gesetzgebung der Unfallversicherungsträger. Das deutsche Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) von 1996 wird auch als "Grundgesetz des Arbeitsschutzes" bezeichnet. Im engen Bezug zum Arbeitsschutzgesetz stehen das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII). Für den Schulbereich sind Unfallverhütungsvorschriften der Landesunfallkassen von Bedeutung. Für die Schulen in Niedersachsen gelten ab 12.5.2004 der Erlass "Arbeitsschutz in Schulen" und ab 1.09.2004 der Erlass "Sicherheit im Unterricht". |
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