Rechtsgrundlagen

> Einleitung
> Erlasse
> RdErl. Arbeitsschutz in Schulen
> RdErl. Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen
> RdErl. Sicherheit im Unterricht
> KMK-Richtlinien zur Sicherheit
im Unterricht
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Runderlasse und Richtlinien

Eine Erlass ist eine Verwaltungsanordnung der obersten Verwaltungsbehörden (Ministerialerlass), die nur verwaltungsinterne Verbindlichkeit besitzt.
Erlasse sind entweder Anweisungen gegenüber nachgeordneten Behörden zur Regelung eines Einzelfalls oder allgemeine Schriften zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Verwaltungspraxis.

Ein Runderlass (RdErl.) ist ein Erlass, der gleichzeitig an alle nachgeordneten Behörden eines Geschäftsbereichs gerichtet ist. Eine Sonderform ist der gemeinsame Runderlass (GemRdErl.), bei dem mehrere Behörden gemeinsam bestimmte nachgeordnete Behörden anweisen.

Schreiben nachgeordneter Aufsichtsbehörden (z. B. der Niedersächsischen Landesschulbehörde) an unterstellte Dienststellen werden als Verfügung bezeichnet.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der hier wieder-gegebenen Inhalte übernehmen.
Es gilt der in den amtlichen Verkündungsblättern veröffentlichte Text.


Grundlegende Erlasse zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
an Schulen in Niedersachsen:

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren (Arbeitsschutz in Schulen)
RdErl. d. MK v. 12.5.2004 202-40 180/1-1 (Nds.MBl. Nr.18/2004 S.392; SVBl. 8/2004 S.354) - VORIS 81600

Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen
RdErl. d. MK v. 28.7.2008 - 23.5-40 183/2 (Nds.MBl. Nr.31/2008 S.847) - VORIS 22410

Sicherheit im Unterricht
RdErl. d. MK vom 1.09.2004 - 23 - 40 182/2-5 - VORIS 22410
>> KMK-Richtlinien zur Sicherheit im Untericht


Erlasse zum Arbeits- und Gesundheitsschutz nach Themengebieten

Arbeitszeit

Teilzeitbeschäftigung nach §§ 61 und 62 NBG für Lehrkräfte
Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) Vom 25. März 2009
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: § 24 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10.06.2010 (Nds. GVBl. S. 242)

Schwerbehinderte Menschen

Richtlinien zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen am Berufsleben im öffentlichen Dienst
Beschl. d. LReg v. 9. 11. 2004 – MI-15.3- 03031/2.1 – VORIS 20480 –

Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte RdErl. d. MK v. 3.11.2009 -14-03 143/2 (94) – VORIS 20411 –

Fundstelle: SVBl. 2009 Nr. 12, S. 455

Bezug:
RdErl. v. 30.12.2004 (SVBl. 2005, S.14)
– VORIS 20411 –

Speckstein

Verwendung von Speckstein im Unterricht
Gem. RdErl. d. MK u. d. MS v. 21. 11. 2008 — 23.5-40 183/3 —
— VORIS 22410 —

Strahlenschutz

Strahlenschutz in Schulen; Verwendung von radioaktiven Stoffen und Schulröntgeneinrichtungen
Gem. RdErl. d. MK u. d. MU v. 12.7.2005 - 23-40182/2-3 (Nds.MBl. Nr.36/2005 S.736; SVBl. 11/2005 S.564)) - VORIS 28800 -


Weitere schulrelevante Erlassen finden Sie unter: http://www.schure.de/

Alle niedersächsischen Vorschriften und Runderlasse finden Sie unter:

Niedersächsisches Vorschriften-Informationssystem - VORIS


Letzte Aktualisierung: 02.01.2009 Gerhard Beer