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Europäisches Recht

Das europäische Gemeinschaftsrecht besteht eigenständig, autonom und unabhängig neben den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten.


EG-Verordnungen

EG-Verordnungen haben unmittelbare Wirkung für die Mitgliedsstaaten - und ihren Bürger - und haben Vorrang vor nationalem Recht.

Wichtige EG-Verordnungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz:

Europäische Chemikalienverordnung REACH (01.07.2007)
REACH-Helpdesk (BAuA)

GHS-Verordnung (Globally Harmonised System) - EG 1272/2008 (31.12.2008)
GHS-Symbol "giftig"VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Verordnungstext (PDF 6,84 MB - 1355 Seiten)

 


EG-Richtlinien

Seit 1989 besteht für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Pflicht ihr Arbeitsrecht neu zu ordnen und die europäischen Arbeitsschutz-Richtlinien in nationale Gesetze umzusetzen. Dabei muss die vollständige Wirksamkeit der EG-Richtlinien (umgangsssprachlich: EU-Richtlinien) entsprechend ihrem Ziel gewährleistet sein.

Gegenüber dem Staat und im Öffentlichen Dienst gelten die europäischen Arbeitsschutz-Richtlinien unmittelbar, d. h. auch wenn diese noch nicht in nationale Gesetze und Verordnungen umgesetzt wurden.

Auch für öffentliche Schulen und die Schulverwaltung gelten EG-Richtlinien daher unmittelbar.

Wichtige EG-Richtlinien im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- die noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurden:

- z. Zt. keine bekannt -


Links

Zusammenfassung der EU-Gesetzugebung zu
Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitspaltz

EUR-Lex - Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Einen guten Übersichtsartikel zum europäischen Arbeitsschutzrecht finden Sie bei ergo-online.


Letzte Aktualisierung: 09.05.2012 Gerhard Beer; Lutz Dietrich