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Europäisches RechtDas europäische Gemeinschaftsrecht besteht eigenständig, autonom und unabhängig neben den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten. EG-VerordnungenEG-Verordnungen haben unmittelbare Wirkung für die Mitgliedsstaaten - und ihren Bürger - und haben Vorrang vor nationalem Recht. Wichtige EG-Verordnungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz:Europäische Chemikalienverordnung REACH (01.07.2007) GHS-Verordnung (Globally Harmonised System) - EG 1272/2008 (31.12.2008) Verordnungstext (PDF 6,84 MB - 1355 Seiten)
EG-RichtlinienSeit 1989 besteht für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Pflicht ihr Arbeitsrecht neu zu ordnen und die europäischen Arbeitsschutz-Richtlinien in nationale Gesetze umzusetzen. Dabei muss die vollständige Wirksamkeit der EG-Richtlinien (umgangsssprachlich: EU-Richtlinien) entsprechend ihrem Ziel gewährleistet sein. Gegenüber dem Staat und im Öffentlichen Dienst gelten die europäischen Arbeitsschutz-Richtlinien unmittelbar, d. h. auch wenn diese noch nicht in nationale Gesetze und Verordnungen umgesetzt wurden. Auch für öffentliche Schulen und die Schulverwaltung gelten EG-Richtlinien daher unmittelbar. Wichtige EG-Richtlinien im Arbeits- und Gesundheitsschutz
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