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Staatliche Richtlinien, Technische Regeln und LeitlinienIn den Arbeitshilfen zum Schulbau der KMK sind die wesentlichen, insbesondere für den Schulträger bedeutsamen Normen, technischen Richtlinien sowie Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu Bau und Ausstattung von Schulen bibliografisch zusammengestellt. Arbeitsstätten-Richtlinien - ASRSeit dem 1. Januar 2005 ist die neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft. Die bestehenden Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) [PDF 553 KB] gelten bis Ende 2010 weiter (§ 8 Abs. 2 ArbStättV) sofern sie nicht durch neue Arbeitsstättenregeln (ASR, s. unten) ersetzt werden.. Da die neue Arbeitsstättenverordnung eine völlig neue Struktur aufweist, stimmten die Verweise auf die Paragrafen nicht mehr. Arbeitsstättenregeln - ASR <Neu 2007>Die Arbeitsstättenregeln konkretisieren die Anforderungen der neuen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) von 2004. Folgende Arbeitsstättenregeln sind bsher veröffentlicht: ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
Technische RegelnTechnischen Regeln geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse wieder. Der Arbeitgeber hat die Technischen Regeln zu beachten. Er braucht diese nicht zu berücksichtigen, wenn andere, gleichwertige Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Gleichwertigkeit ist den Behörden nachzuweisen. Der Arbeitgeber kann bei Anwendung einer Technischen Regel davon ausgehen, dass die Bestimmungen in diesen Punkten eingehalten werden. Technische Regeln werden von einem Ausschuss aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die Technischen Regeln werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben. Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Erläuterungen zu den TRGS finden sich in der TRGS 001: Das Technische Regelwerk zur Gefahrstoffverordnung - Allgemeines - Aufbau - Übersicht - Beachtung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe. Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) Erläuterungen zu den TRGS finden sich in der TRBA 001: Allgemeines und Aufbau des Technischen Regelwerks zur Biostoffverordnung - Anwendung von Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe - TRBA Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) Die TRBF beziehen sich noch auf die alte "Verordnung über brennbare Flüssigkeiten" (VbF), welche durch die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung (Anhang III Nr. 1) abgelöst wurde. Die technischen Regeln gelten bezüglich ihrer betrieblichen Anforderungen gemäß den Übergangsvorschriften des § 27 (6) BetrSichV bis zu ihrer Überarbeitung und Verkündung fort. Leitlinien und HandlungsanweisungenDer Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) veröffentlicht Leitlinien und Handlungsanweisungen um Unsicherheiten bei der Auslegung von gesetzlichen Regelungen einheitlich zu klären und Hilfe bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften zu geben. |
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