Schwangere Beschäftigte/ Mutterschutz
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Mutterschutz - Allgemeine Maßnahmen

Im Falle der Schwangerschaft einer Beschäftigten tragen Schulleiterinnen und Schulleiter gem. §13 ArbSchG i. V. m. § 42 NSchG eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV), das Mutterschutzgesetz (MuSchG) sowie die Mutterschutzverordnung (MuSchV) sehen verschiedene Schutzmaßnahmen im Falle des beruflichen Umgangs von Schwangeren mit Kindern und Jugendlichen vor.

Zur Hilfestellung stehen folgende Materialien als Download zur Verfügung:

Hinweis: Die Handlungsempfehlungen und Informationen zum Mutterschutz bei schwangeren Lehrerinnen sind sinngemäß auch für andere schwangere Beschäftigte an Schulen anzuwenden.

Möglichst alle Beschäftigten sollen bereits zu Beginn ihres Schuldienstes vollständigen Immunschutz gegen die in Schulen relevanten Infektionskrankheiten (gemäß Empfehlungen der STIKO) besitzen:

Hinweis: Die Impfempfehlungen gelten auch für andere Beschäftigte an Schulen.


Letzte Aktualisierung 22.12.2011 Christoph Grützner