Schwangere Lehrkräfte/ Mutterschutz
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Mutterschutz allgemeine Maßnahmen

Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrerin tragen Schulleiterinnen und Schulleiter gem. §13 ArbSchG i. V. m. § 42 NSchG eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV), das Mutterschutzgesetz (MuSchG) sowie die Mutterschutzverordnung (MuSchV) sehen verschiedene Schutzmaßnahmen im Falle des beruflichen Umgangs von Schwangeren mit Kindern und Jugendlichen vor.

Zur Hilfestellung stehen folgende Materialien als Download zur Verfügung:

Möglichst alle Lehrerinnen sollen bereits zu Beginn ihres Schuldienstes vollständigen Immunschutz gegen die in Schulen relevanten Infektionskrankheiten (gemäß Empfehlungen der STIKO) besitzen:


Letzte Aktualisierung 19.09.2007 Christoph Grützner