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Aulen, BühnenBei allen Produktionen einschließlich Herstellung, Instandhaltung, Änderung, Auf- und Abbau von Szenenbauten (Dekoration) sowie szenen-, studio- und produktionstechnischen Einrichtungen sind sicherheitstechnische Maßnahmen zu beachten. Produktionsstätten in Schulen könnenz.B. sein: Studios, Theater, Mehrzweckhallen und Diskotheken. Zu den Produktionsstätten gehören z.B. auch: Arbeitsgalerien, Beleuchtungsebenen und -brücken, technische und dekorative Szenenbauten, bühnentechnische Einrichtungen wie Versenkungen und Hubpodien, Galerien, Zugeinrichtungen für Vorhänge, Horizonte, Dekorationen und ähnliches, Werkstätten und Lager sowie Zu- und Abgänge. SchulveranstaltungenDie Betreiber einer für die Durchführung von Veranstaltungen bestimmten Einrichtung haben eine Vielzahl von Anforderungen zu erfüllen. Die von der Landesunfallkasse Niedersachsen und dem GUV Braunschweig, Hannover und Oldenburg herausgegebene Broschüre „Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern“ (.pdf, 605 KB) gibt hierüber Auskunft. Quelle: GUV-I 810 (GUV 26.21), Merkblatt Arbeitssicherheit in Produktionsstätten für szenische Darstellung (Mehrzweckhallen und Theater) Letzte Überarbeitung: |
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