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Aufgaben

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  Mitteilungen  
                                            
Rahmenrichtlinien und Rahmenlehrpläne
Unterrichtsinhalte_für_Informationselektroniker
Handlungsorientierter_Unterricht_/_Lernfelder
Neuordnung der Elektroberufe
      
                                                                    
                                                                                                                       
Rahmenrichtlinien und Rahmenlehrpläne

Folgende Rahmenrichtlinien und Rahmenlehrpläne können per "Download" abgerufen werden:

 
                                                           
Berufsschule         
.....
                                               
Rahmenlehrpläne für die industriellen und handwerklichen Elektroberufe
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.5.2003)
                                          
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Informationselektroniker / Informationselektronikerin
(Beschluss der Kultusministerkonferenz 8.6.1999)
                                             
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf IT-System-Elektroniker / IT-System-Elektronikerin
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.4.1997)
                                          
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf IT-Fachinformatiker / IT-Fachinformatikerin
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.4.1997)
                                            
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Mechatroniker / Mechatronikerin
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 30.1.1998)
                                                
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Elektroanlagenmonteur / Elektroanlagenmonteurin
(Der Rahmenlehrplan liegt nur als Entwurf vor. Dieser unterscheidet sich aber inhaltlich nicht vom aktuellen Rahmenlehrplan.)
                    
Fachoberschule        
.  
Entwurf der Rahmenrichtlinien für das Fach Technik in der Fachoberschule - Technik - (Stand: November 2008)
               
Berufsfachschule        
.                                          
Rahmenrichtlinien für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsfachschule - Technische Assistentin/Technischer Assistent für Informatik - (Stand: Juni 2003)
                                        
Rahmenrichtlinien für die Unterrichtsfächer "Kerngebiete der Informatik", "Anwendungsgebiete der Informatik", "Englisch/Kommunikation" sowie für die Wahlpflichtkurse der einjährigen Berufsfachschule - Informatik - für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen (Stand: März 2003)
                    
Fachgymnasium        
.
                                     
Rahmenrichtlinien für das Unterrichtsfach Technik im Fachgymnasium - Technik - Schwerpunkt Informationstechnik
                                       
Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung - Technik - (Beschluss der KMK vom 1.12.1989 i. d. F. vom 16.11.2006)
(Sie werden in Niedersachsen erst ab der Abiturprüfung 2011 umgesetzt, da die Rahmenrichtlinien für das Fach Technik im Fachgymnasium Technik erst mit Beginn des Schuljahres 2008 wirksam wurden.)
                                      
Rahmenrichtlinien für das Unterrichtsfach Informationsverarbeitung im Fachgymnasium - Technik -
                                     

                                                                                                                                        
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Unterrichtsinhalte für den Ausbildungsberuf Informationselektroniker/Informationselektronikerin
                               

Eine Arbeitsgruppe,

Aufzählung

die sich aus Lehrern der berufsbildenden Schulen
BBS II Emden, BBS Lingen-gewerbl. FR, BBS II Oldenburg und BBS Osnabrück-Brinkstraße
und aus
Vertretern der an der Ausbildung der Informationselektroniker/innen beteiligten Innungen

zusammensetzt,

hat die im KMK-Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Informationselektroniker / Informationselektronikerin stichwortartig angegebenen Unterrichtsinhalte konkret ausformuliert. Die erarbeiteten Unterrichtsinhalte orientieren sich an der betrieblichen Praxis der Informationselektroniker/innen und ermöglichen den Lehrern/innen im Unterricht eine geordnete, handlungsorientierte Vorgehensweise.

Die von der KMK formulierten "didaktischen Grundsätze", insbesondere die Aussagen zum handlungsorientierten Unterricht und die im KMK-Rahmenlehrplan angegebenen Zielformulierungen, bleiben unberührt.
                  

Gemeinsame Lernfelder (1. und 2. Ausbildungsjahr)
[Lernfeld 1 - Lernfeld 9], ZIP-Datei: 40 kB, 12 Seiten
              

Schwerpunkt: Geräte- und Systemtechnik (3. und 4. Ausbildungsjahr)
[Lernfeld 10 - Lernfeld 16],  ZIP-Datei: 31 kB, 11 Seiten
              

Schwerpunkt: Bürosystemtechnik (3. und 4. Ausbildungsjahr)
[Lernfeld 10 - Lernfeld 12, Lernfeld 14],  ZIP-Datei: 17 kB, 6 Seiten
Die Lernfelder 13, 15 und 16 befinden sich noch in der Erarbeitung

                                                                                                                                    
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Handlungsorientierter Unterricht / Lernfelder
                                                               
Nach den Ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über berufsbildende Schulen (EB-BbS-VO ist der Unterricht in den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen nach dem didaktischen Konzept der Handlungsorientierung durchzuführen. Der Unterricht ist danach nach Lernfeldern zu erteilen.


Die Struktur von Lernfeldern wird in den "Handreichungen der Kultusministerkonferenz (KMK) für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen ... " wie folgt erläutert:

"Lernfelder sind didaktisch begründete und für den Unterricht aufbereitete Handlungsfelder. Es sind durch Zielformulierungen, Inhalte und Zeitrichtwerte beschriebene thematische Einheiten, die an beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen orientiert sind. Aus der Gesamtheit aller Lernfelder ergibt sich der Beitrag der Berufsschule zur Berufsqualifikation."

"Rahmenlehrpläne mit Lernfeldstrukturierung entsprechen den Entwicklungen der berufspädagogischen Bezugswissenschaften. Ergebnisse von pädagogischen und psychologischen Forschungen legen ebenfalls nahe, Lehrpläne nach dem Konzept der Handlungsorientierung auszurichten. Für erfolgreiches, lebenslanges Lernen sind Handlungs- und Situationsbezug sowie die Betonung auf eigenverantwortliche Schüleraktivitäten erforderlich. Die Vermittlung von Orientierungswissen, systemorientiertes Denken und Handeln, das Lösen komplexer und exemplarischer Aufgabenstellungen sowie vernetztes Denken werden mit einem handlungsorientierten Unterricht in besonderem Maße gefördert. Deshalb ist es unverzichtbar, die jeweiligen Arbeits- und Geschäftsprozesse in den Erklärungszusammenhang zugehöriger Fachwissenschaften zu stellen." (vergl.: KMK, Handreichungen für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule ..., Stand: Febr. 1999)
                                     
"Mit den "Handreichungen für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen ..." hat die Kultusministerkonferenz (KMK) mit dem Lernfeld-Konzept eine didaktische Struktur der Lernziele und Lerninhalte vor
gegeben, welche die angestrebte Handlungsorientierung des Unterrichts curricular unterstützen soll. Die zugrundeliegende Idee ist, bei der Planung von Lehr-Lern-Arrangements nicht von fachsystematischen Inhaltskatalogen auszugehen, sondern von beruflichen Handlungsfeldern und diese theoretisch aufzuklären. Hierbei sind Lernfelder nicht einfach in den Unterricht "abgebildete" berufliche Handlungsfelder, sondern didaktisch-methodische Konstrukte, die durch Reflexion und Rekonstruktion beruflichen Handelns gewonnen werden." (Bader, Reinhard: Das Lernfeld-Konzept in den Rahmenlehrplänen, in: Die berufsbildende Schule 1998, S. 211, Heckners Verlag Wolfenbüttel)
                    
"Für den Unterricht in den berufsbildenden Schulen sind die beruflichen Handlungsabläufe und Aufgabenstellungen unter Einbeziehung fachwissenschaftlicher Anteile didaktisch und methodisch aufzubereiten. In besonderen Fällen können innerhalb von Lernfeldern thematische Einheiten unter fachwissenschaftlichen Gesichtspunkten vorgesehen werden. In jedem Fall ist auch für solche Einheiten der Zusammenhang mit dem Arbeitsprozess deutlich zu machen." (vergl.: KMK, Handreichungen für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule ..., Stand: Febr. 1999).
              
Veröffentlichungen zum Thema: "Lernfelder"
                                                                      

                                                                                                                          
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Neuordnung der Elektroberufe
                            
Die Verordnungen über die Berufsausbildung in den industriellen und handwerklichen Elektroberufen sind am 1. August 2003 in Kraft getreten.
 
         
Berufsgrundbildungsjahr (Berufsfeld Elektrotechnik) - Rahmenlehrplan
                                          
Industrielle Elektroberufe
 
Die zum 1. August 2003 in Kraft getretene Erprobungsverordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen wurde zum 1. August 2007 aufgehoben und - mit Ausnahme des Ausbildungsberufes Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik - als reguläre Verordnung erlassen.
                         
Für den Ausbildungsberuf Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik wurde die Erprobungsverordnung bis zum 31. Juli 2009 verlängert


Rahmenlehrpläne, Ausbildungsprofile und Ausbildungsverordnungen
          
                                                                                 
Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Davon sollen in einem Umfang von ca. 21 Monaten gemeinsame Kernqualifikationen vermittelt werden.
                                 
Alle Berufe sind dem Berufsfeld Elektrotechnik zugeordnet. 


Die Abschlussprüfung wird als gestreckte Abschlussprüfung durchgeführt.
                                             
Teil 1 der Prüfung (komplexe Aufgaben/schriftliche Aufgaben) soll zum Ende des 2. Ausbildungsjahres durchgeführt werden. Prüfungsgegenstand sollen die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Monate sein.
                                             
Teil 2 der Prüfung soll zum Ende der Ausbildung mit den Prüfungsteilen A (Arbeitsauftrag) und B (handlungsorientierte Aufgaben) durchgeführt werden.
                                              
Im Prüfungsteil A werden folgende Auswahlmöglichkeiten angeboten:
Variante 1: Konkrete betriebliche Aufträge aus dem jeweiligen Einsatzgebiet.
Variante 2: Überbetrieblich entwickelte, betriebsübergreifende praktische Aufgaben.
Die Auswahl der Variante erfolgt durch den Betrieb.
     I
                     
Handwerkliche Elektroberufe

Rahmenlehrpäne, Ausbildungsverordnungen und Ausbildungsrahmenpläne
        
Für das
Handwerk Elektrotechniker
 
      
Für das Handwerk Elektromaschinenbauer
                                              
                                                                       
Für die Ausbildungsberufe
              Elektroniker/in,
Systemelektroniker/in und
Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik
wurden die Ende Juli 2007 auslaufenden Erprobungsverordnungen bis zum 31. Juli 2009 verlängert

 

Nützliche Links zur Neuordnung der Elektroberufe
                                 
www.neue-elektroberufe.de

www.lernfelder.schule-bw.de/elektro
www.ZVEI.com
www.ZVEH.de
www.kmk.org

 

                                                                                                                                    
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