Ein an Kompetenzerwerb orientierter Unterricht bietet den Schülerinnen und Schülern durch geeignete Aufgaben einerseits ausreichend Gelegenheiten, Problemlösungen zu erproben, andererseits fordert er den Kompetenznachweis in Überprüfungssituationen ein. Dies schließt die Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung der Leistung ein. (Kerncurriculum für die Grundschule - Englisch, Kapitel 5) 1. Konzeptionelle Überlegungen zum Fremdsprachenunterricht Der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule ist in Niedersachsen etabliert und gehört im dritten und vierten Schuljahrgang mit zwei Wochenstunden zu den Pflichtfächern. In der Regel wird Englisch als erste Fremdsprache unterrichtet. Der Fremdsprachenunterricht ist eingebunden in das Gesamtkonzept des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Dieser unterteilt die Fremdsprache in vier grundlegende Kompetenzbereiche: Hörverstehen, Sprechen, Leseverstehen, Schreiben. Jeder dieser Kompetenzbereiche beschreibt auf sechs aufeinander aufbauenden Niveaustufen die angestrebten Kernkompetenzen. Eine Kompetenz ist eine komplexe Fähigkeit, die sich aus richtigem fremdsprachlichen Wahrnehmen und Reagieren sowie aus begründetem Urteilen und Handeln-können zusammensetzt. Ein so verstandener Kompetenzbegriff beinhaltet personale, fachliche und soziale Kompetenzen und führt schließlich zu einer interkulturellen Handlungskompetenz. Zielsetzung einer auf dem GER basierenden Fremdsprachendidaktik ist ein systematischer Wissensaufbau, der Lernfortschritte vom Einfachen zum Komplexen ermöglicht. Ein kompetenzorientierter Unterricht bedingt, dass Wissensstände abprüfbar sind und ein Wissenszuwachs (Progression) in allen vier grundlegenden Kompetenzbereichen erkennbar wird. Bei der Unterrichtsorganisation ist darauf zu achten, dass die vier Kompetenzbereiche nicht isoliert, sondern integrativ behandelt werden.
Der Englischunterricht der Grundschule zielt auf eine elementare sprachliche und interkulturelle Handlungsfähigkeit und muss die Voraussetzungen schaffen, die Anforderungen der Curricularen Vorgaben zu erfüllen und somit den Übergang zur weiterführenden Schule erfolgreich zu bewältigen. Hierzu ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulen erforderlich, um Lerninhalte und methodische Konzeptionen aufeinander abzustimmen.
Der Erlass "Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen" vom 24.05.2004 (SVBl 7/2004) legt im Punkt 5.1.3 fest, dass im dritten Schuljahrgang die Teilnahme am Fremdsprachenunterricht ohne Bewertung im Zeugnis bescheinigt wird. Im vierten Schuljahrgang erfolgt die Bewertung durch eine Note, die jedoch nicht versetzungsrelevant ist. Wie werden die von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung der didaktisch-methodischen Prinzipien der Grundschule angemessen bewertet?
2. Beschreibung der Kompetenzstufen Die erwarteten Kompetenzen beziehen sich auf den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), der in den Kompetenzbereichen Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen), Schreiben (Schriftliche Textproduktion), Zusammenhängendes Sprechen und Schreiben (kreatives Schreiben) erwartete Lernergebnisse in sechs Niveaustufen von A1 bis C2 beschreibt. Auf dieser Grundlage werden im Kerncurriculum für die Grundschule die am Ende des vierten Schuljahres erwarteten Kompetenzen detailliert beschrieben.
Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen geht von einem systematischen Wissensaufbau aus, in dem Lernprozesse so organisiert werden, dass sie aufeinander aufbauen. Die Beschreibungen der Kompetenzen definieren das Wissen und Können, das notwendig ist, um in der weiterführenden Schule erfolgreich weiterlernen zu können. Die Kerncurricula der weiterführenden Schulen beschreiben die Kompetenzen, über die Schülerinnen und Schülern jeweils am Ende von Doppeljahrgängen verfügen sollten.
Hinweise zur BewertungBei der Leistungsmessung und -bewertung ist auf eine angemessene Gewichtung der Leistungen der unterschiedlichen Fertigkeiten zu achten. Die Leistungen im Bereich des Hör- und Hör-/Sehverstehens fließen am stärksten in die Zeugnisnote ein. Ebenfalls bedeutsam für die Leistungsermittlung ist das Sprechen. Nur geringfügig Einfluss auf die Zeugnisnote hat das wiedererkennende Lesen. Das Schreiben, ob nun frei oder nach Vorlage, wird NICHT in der Zeugnisnote berücksichtigt. Die Gewichtung der einzelnen Leistungen bei der Festlegung der Zeugnisnote sowie bei der Bewertung der Lernkontrollen wird innerhalb der Fachkonferenz vereinbart. Die Kriterien der Leistungsbewertung müssen den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten im Vorfeld erläutert werden. Eine gute Leistung liegt vor, wenn die Schülerin oder der Schüler die Aufgaben in den Kompetenzbereichen Hören, Sprechen, wieder erkennendes Lesen und Schreiben in der Regel schnell und weitestgehend fehlerfrei bewältigt. Eine ausreichende Leistung liegt vor, wenn die Schülerin oder der Schüler die Aufgaben in den Kompetenzbereichen Hören, Sprechen und wiedererkennendes Lesen in einem überschaubaren Zeitraum und mit angemessener Unterstützung bewältigt.
3. Prozessorientierte Bewertung Sollen die Schülerinnen und Schüler Verantwortung für den eigenen Spracherwerbsprozess übernehmen und zu seiner Optimierung befähigt werden, muss auch die Bewertung ihrer Leistungen prozessorientiert erfolgen. Die prozessorientierte Bewertung der Leistung steht auf drei Säulen:
3.1 Beobachtung des Leistungsverhaltens Die systematische und kontinuierliche Schülerbeobachtung wird mithilfe von formellen, vorstrukturierten Beobachtungsbögen zum Hörverstehen, zur Sprechfertigkeit und zu ersten Formen des wieder erkennenden Lesens vorgenommen. Hierbei geht es um eine Dokumentation der Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und nicht um das Feststellen von Fehlern. Die Beobachtungen werden während des Unterrichts oder in Freiarbeitsphasen durchgeführt. Die Lehrkraft nimmt sich gezielt vor, einzelne Kinder genauer zu beobachten und trägt die Beobachtungen in den Beobachtungsbogen ein. Die Bögen werden mit einem Datum versehen und gesammelt. Nach und nach ergibt sich so ein sehr individuelles Bild der sich entwickelnden Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Die gezielten Beobachtungen dienen dazu, subjektive Einschätzungen zu korrigieren. Die Fertigkeitsbereiche Sprechen, zusammenhängendes Sprechen und an Gesprächen teilnehmen werden dabei mindestens zweimal pro Halbjahr mithilfe von Beobachtungsbögen dokumentiert. Dabei sind folgende Aspekte in die Leistungsbewertung einzubeziehen: Verstehbarkeit, Situationsangemessenheit, kommunikativer Erfolg, Spontaneität und Originalität.
3.2 Überprüfung des Lernstandes Mit gezielte Lernkontrollen wird der Lernstand im Bereich der rezeptiven Kompetenzen Hör- und Hör-/Sehverstehen und Lesen überprüft. Dazu sollen 4 -6 Lernkontrollen von jeweils maximal 10 Minuten Dauer im Verlauf eines Schulhalbjahres durchgeführt werden. Die Lernkontrollen beinhalten immer die Möglichkeit der Selbsteinschätzung der eigenen Leistung. Nach der Auswertung kann jeweils ein Gespräch über den Lernstand geführt werden. Gemeinsam wird überlegt, welcher Anstrengungen es bedarf, die Leistung in den überprüften Kompetenzen zu verbessern. Das regelmäßige Feedback und das Gespräch über Fremd- und Selbsteinschätzung schult darüber hinaus die Fähigkeit zur Selbstevaluation. Der folgenden Tabelle sind Aufgabenbeispiele zur Überprüfung einzelner Kompetenzbereich zu entnehmen. Bei der Gestaltung von Lernkontrollen muss darauf geachtet werden, dass die Anforderungsbereiche Reproduzieren, Zusammenhänge herstellen und Verallgemeinern sowie Reflektieren angemessen berücksichtigt werden.
3.3 Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler Maßnahmen zur Leistungsfeststellung im Fach Englisch dienen dem Ziel, die Schülerinnen und Schüler zu einer treffenden Selbsteinschätzung (self-assessment) zu führen. Die Verwendung eines Europäischen Portfolios der Sprachen, insbesondere der Sprachenbiografie, unterstützt dieses Bemühen. Lernkontrollen sowie die systematische und kontinuierliche Beobachtung des Leistungsverhaltens unter Verwendung von Beobachtungsbögen erfassen und dokumentieren die erworbenen Kompetenzen der Lernenden in den kommunikativen Fertigkeiten zu einem festgelegten Zeitpunkt. (Kerncurriculum für die Grundschule - Englisch, S. 17) Die Selbsteinschätzungsbögen werden in regelmäßigen Abständen (ca. 4 - 5 mal pro Halbjahr) ausgefüllt, damit die Kinder Selbsteinschätzung systematisch trainieren und dadurch für ihren eigenen Lernprozess sensibilisiert werden. Ein Portfolio kann in regelmäßigen Abständen zum Feedback genutzt werden, indem Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler ihre Beobachtungen, Einschätzungen und die Ergebnisse der Aufgaben zur Überprüfung des Lernstandes miteinander vergleichen. Schülerinnen und Schüler, die sich in ihrer Lernentwicklung ernst genommen fühlen, gewinnen ein Zutrauen in die Fähigkeiten, ihren Spracherwerbsprozess reflektieren und steuern zu können. Sie erkennen, welche Strategien für den Erwerb von Englisch als Fremdsprache wichtig sind und wie gut sie diese beherrschen.
4. Das Sprachenportfolio Ursprünglich kommt der Begriff „Portfolio“ aus dem Italienischen oder „Portefeuille“ aus der französischen Sprache. Er steht veraltet für Brieftasche oder Aktenmappe. Im kreativen Bereich bezeichnet er eine Sammelmappe mit eigenen Arbeiten. Erst 1993 kam eine neue inhaltliche Bedeutung hinzu: das Sprachenportfolio. „ A language portfolio is an organised collection of documents, in which individual learners assemble over a period of time and display in a systematic way, a record of their qualifications, achievements and experiences in language learning, together with samples of work they have themselves produced.“ (COUNCIL OF CULTURAL COOPERATION 1997) 4.1 Charakteristische Merkmale eines Sprachenportfolios
4.2 Gründe für den Einsatz eines Portfolios
4.3. Das europäische Portfolio Da Zeugnisnoten international wenig aussagekräftig sind, entstand 1991 auf einem Symposium des Europarates in der Schweiz die Idee, eine gemeinsame Basis für die Evaluation des Fremdsprachenlernens zu entwickeln. Delegierte aus 44 Ländern entwickelten im Laufe der nächsten zehn Jahre das europäische Sprachenportfolio und erprobten es in vielen Ländern. 2001 wurde das erste offizielle Ergebnis vorgestellt. Der europäische Referenzrahmen, der die Fertigkeiten „Hören, Lesen, Teilnehmen an Gesprächen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben“ in sechs Kompetenzstufen unterteilt, bietet nun eine differenzierte Beurteilung des Lernstandes sowie eine internationale Vergleichbarkeit. Das europäische Portfolio der Sprachen ist aus dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen hervorgegangen. Es besteht aus drei Teilen:
Der Sprachenpass sollte erstmalig am Ende der 10. Klasse ausgefüllt werden. Er dokumentiert die sprachliche Identität des Lernenden, wie z. B. den familiären sprachlichen Kontext, Qualifikationen und Zertifikate, Auslandsaufenthalte und Erfahrungen interkulturellen Lernens. Die Sprachenbiographie sollte den Lernenden dagegen kontinuierlich begleiten. Sie hat eine pädagogische Funktion, da sie dem Lernenden den eigenen Lernprozess deutlich macht. Der erste Teil enthält Daten und Informationen darüber, welche Sprachen wann und wo gelernt wurden, Eckpunkte der individuellen Lerngeschichte hinsichtlich Mutter- und Fremdsprachen. Des weiteren besteht die Sprachenbiographie aus vier Kapiteln:
Das Dossier ist eine individuelle Sammlung verschiedenster Materialien, die sprachliche Lernergebnisse dokumentieren . Hier können Kassetten, Geschichten, Briefe, Bilder, Bewerbungen, Reiseberichte, Briefwechsel etc. gesammelt werden. Diese Medien sollen Schwerpunkte des Fremdsprachenlerners deutlich machen. 4.4 Das niedersächsische Portfolio Das Niedersächsische Kultusministerium empfiehlt den Einsatz eines Portfolios im Englischunterricht der Grundschule sowie eine Weiterführung in der Sekundarstufe: „Es kann eine Möglichkeit eröffnen, Ergebnisse aus dem Fremdsprachenlernen der Grundschule zu dokumentieren. Es bietet der Schülerin oder dem Schüler Gelegenheit zur Selbsteinschätzung, gibt Eltern, Lehrkräften und anderen Einblicke in den bisher abgelaufenen Spracherwerbsprozess und zeigt in dem treasure book besonders gelungene und für die Schülerin oder den Schüler emotional bedeutsame Arbeiten aus dem Unterricht.“ (NKM 2000, 23). Entsprechende Empfehlungen wurden in die Kerncurricula aufgenommen. Das Juniorportfolio wird fortlaufend während der dritten und vierten Klasse bearbeitet und ergänzt. Wichtig sind dabei begleitende Gespräche über Lerntechniken, Merkstrategien und Erfolgserlebnisse der Kinder. Den Schülerinnen und Schülern muss deutlich gemacht werden, dass das Portfolio ganz persönlich ist und auch Schwächen zugegeben werden können. Durch die regelmäßige Überarbeitung können die Kinder selbst ihre Fortschritte dokumentieren. Das Juniorportfolio besteht lediglich aus zwei Teilen:
Die Sprachenbiographie enthält Daten und Informationen zu folgenden Erfahrungsbereichen:
Ebenfalls in der Sprachenbiographie enthalten sein sollten Selbsteinschätzungsbögen zu den Kompetenzbereichen Hörverstehen, Sprechen und Lesen. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler ihren eigenen Lernzuwachs kritisch einschätzen und die Lerninhalte reflektieren.
5. Literatur
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||