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Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
Grundsätze der Zusammenarbeit
Das Niedersächsische Schulgesetz regelt die Rechte (§ 88-99 NSchG) und die Pflichten (§ 71 NSchG) der Eltern in der Schule.
Die Eltern haben das Recht, in Klassenelternschaft, Schulelternschaft, als Vertreter in Konferenzen und Ausschüssen und im Schulvorstand an Entscheidungen der Schule mitzuwirken. Die Eltern sind vor wichtigen Entscheidungen zu hören und haben ein Informationsrecht hinsichtlich schulorganisatorsicher Regelungen.
Die Eltern sorgen für den regelmäßigen Schulbesuch der Kinder und statten sie mit den entsprechenden Materialien aus.
Die Zusammenarbeit geht jedoch über die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten hinaus. Zwischen Eltern und Lehrkräften sollte ständiger Kontakt bestehen, um die Entwicklung des Kindes in der Schule positiv zu beeinflussen. Besonders wichtig ist die Akzeptanz unserer Schulform durch die Eltern.
Elternvertretungen
Die gesetzlich geregelte Schulmitwirkung (Klassenelternschaft, Schulelternrat, Schulvorstand) bildet den Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus. Die Häufigkeit, mit der die genannten Gremien zusammenkommen, orientiert sich an ihren jeweiligen Aufgaben und am Bedarf. Außerdem nehmen die Eltern an Fach- und Klassenkonferenzen und können sich an Projekten und besonderen Veranstaltungen (Klassenfeiern, Unterrichtsgängen usw.) beteiligen.
Elternabende/Elternsprechtage
Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften laden zu mindestens 2 Elternabenden im Schuljahr ein. Sie ermöglichen das Kennen lernen der Eltern der Mitschüler aber auch der Lehrkräfte. Diese informieren über Unterrichtsinhalte und Unterrichtsmethoden der einzelnen Fächer und über die Situation in der betroffenen Klasse. Klassenprojekte werden besprochen und anstehende Klassenfahrten werden vorgestellt und beschlossen.
In der Zeit um die Zeugnisse herum finden Elternsprechtage statt. Hier können die Erziehungsberechtigten speziell Informationen über die Entwicklung ihres Kindes in der Schule, über sein Lern- und Sozialverhalten und über Lernerfolge und –erschwernisse erhalten. Umgekehrt können auch die Lehrkräfte genauere Informationen über die Kinder bekommen. Es können Absprachen getroffen werden über zum Beispiel weiterführende Hilfen und es können Förder- und Erziehungsziele vereinbart werden.
Beteiligung am Schulleben
Die Eltern nehmen einen wichtigen Platz im Schulleben ein. Ziel ist, dass sie das Schulleben aktiv mitgestalten und so eine positive Einstellung zur Schule ihrer Kinder entwickeln.
Eltern können sich beteiligen an: Elternabenden, Elternsprechtagen, Weihnachtsfeier, Abschlussfeier, Schulfest. Sie können Klassenwandertage begleiten sowie Projekte und Arbeitsgemeinschaften unterstützen.
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