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Vertretungskonzept
Vertretungen, die durch Erkrankungen, Klassenfahrten, Exkursionen und Projekte entstehen, gehören zum Alltag des Schullebens. In diesem Konzept sind Regelungen für den Vertretungsunterricht getroffen, die den Unterrichtsausfall für die Schülerinnen und Schüler so gering wie möglich halten und bei aller Kooperationsbereitschaft des Kollegiums die Lehrerinnen und Lehrer nicht überfordern. Das Ziel ist die Kontinuität des Unterrichts und die Minimierung seines Ausfalls, aber auch die Eindeutigkeit und Berechenbarkeit des schulischen Vorgehens für Schüler, Lehrer und Eltern bei kurzzeitigem Fehlen einer Lehrkraft.
I Grundsätze 1. Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht, in aller Regel auch Fachunterricht. 2. Für Unter- und Mittelstufenkinder gewährleisten wir am ersten Tag die stundenplanmäßige Versorgung. 3. Die Belastung des Kollegiums soll auf ein notwendiges und leistbares Maß beschränkt werden.
II Situation an der Martin-Luther-King-Schule Ziel einer jeden Schule ist es, Unterrichtsausfälle zu vermeiden. Die Erhöhung der Wochenstunden der Lehrerinnen und Lehrer mit Arbeitszeitkonto auf 28,5 hat zu dicht gedrängten Stundenplänen geführt, die für Vertretungen nutzbare Springstunden minimieren, sodass kaum noch genügend Vertretungslehrer bereitstehen, geschweige denn Fachvertretungen gesichert werden können. Zudem fühlen sich Kolleginnen und Kollegen durch die hohe Zahl an zusätzlich zu ihrem Unterricht zu leistenden Vertretungsstunden am Rande ihrer Belastbarkeit. Die Vorgaben des Schulgesetzes, die für jede Schule Verbindlichkeitscharakter hat, scheinen kaum real umsetzbar zu sein, jedenfalls nicht mit dem vorhandenen Personal. Eine der Ursachen für den massiven Unterrichtsausfall liegt sicher auch in der fehlenden Vertretungsreserve zum Ausgleich von Unterrichtsausfall.
III Organisatorische Regelungen 1. Krankmeldungen erfolgen bis spätestens 7.45 Uhr im Sekretariat.
2. Alle Kolleginnen und Kollegen nehmen mehrmals am Tag Kenntnis vom Vertretungsplan.
3. Bei vorhersehbaren Vertretungen (z. B. Klassenfahrten, Projekten) stellt die zu vertretende Lehrkraft zur Unterstützung des Vertretungslehrers bzw. der selbstständigen Weiterarbeit der Lerngruppe Material für den Unterricht zur Verfügung.
4. Unvorhergesehene Vertretungsfälle können durch Aufteilung, stundenweise Zusammenlegung bei kleinen Klassen, Einsatz von Lehrkräften aus Doppelbesetzungen, Lehramtsanwärter und angeordnete Mehrarbeit ausgeglichen werden.
5. Für den Aufteilungsfall stehen im Klassenbuch und im Sekretariat aktuelle Aufteilungspläne zur Verfügung. Für Aufteilungen und kurzfristige Vertretungen (am gleichen Tag) stehen in den Klassen Ordner mit Arbeitsmaterial, das von den Schülern bearbeitet werden kann zur Verfügung.
6. Im Falle von Erkrankungen wäre es hilfreich, wenn die erkrankte Kollegin/der erkrankte Kollege Hinweise für die Durchführung des Vertretungsunterrichts geben könnte (Vorlagen auch per Fax möglich).
7. Für jede Klassen wird ein/e Vertretungsklassenlehrer/in benannt. Diese ist im Falle der Erkrankung des/der Klassenlehrer/in Ansprechpartner für Kinder und Eltern als auch für die Sekretärin. Der/die Vertretungsklassenlehrer/in ist für alle notwendigen Informationen der Klasse verantwortlich.
Voraussetzung für das Gelingen des Vertretungskonzepts ist die Transparenz der Lehrpläne und Unterrichtsvorhaben in den einzelnen Klassen, für die die jeweilige Lehrerin bzw. der jeweilige Lehrer Sorge trägt.
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