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Gesetzliche Bestimmungen zur Aufnahme von Zuwanderern Entwicklung von 1950 bis heute Bis in die frühen 80-Jahre vollzog sich der Zuzug von durchschnittlich jährlich 30.000 Aussiedlern und deren Integration unauffällig. Aussiedler waren willkommen. Sie verfügten über hohe Sprachkompetenz, Integrationsbereitschaft und trafen auf eine Vielzahl von Integrationsleistungen des Staates, die ihnen den Start in der neuen Heimat erleichterten. Ende der 80 Jahre stiegt die Zahl der Aussiedler von durchschnittlich 30.000 auf 200.000 und im Jahre 1989 und 1990 auf fast 400.000. Der starke Zuzug war die Folge der politischen Umwälzungen in den Staaten des ehemaligen Ostblocks und der Lockerung der Ausreiseregelungen. Auf den enormen Zuzug der Aussiedler reagierte der Gesetzgeber mit Gesetzesänderungen: Zum 1.1.1990 trat das Eingliederungsanpassungsgesetz, zum 1.7.1990 das Aussiedleraufnahmegesetz, zum 1.1.1993 das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz, zum 26.2.1996 das Wohnortzuweisungsgesetz, und zum 6.9.2001 das Spätaussiedlerstatusgesetz als Antwort auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.10.2000 zur Sprachkompetenz vom Spätaussiedlern in Kraft. Das neue Zuwanderungsgesetz konnte bisher nicht umgesetzt werden. |
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