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Von der Anwerbung zur Einwanderung der Gastarbeiter Ende
der 50er Jahre begann die amtlich organisierte Anwerbung von ausländischen
Arbeitskräften. In Niedersachsen
stieg die Zahl der ausländischen Arbeiter von 5.500 im Jahr 1955 auf 147.000
1973. Die meisten kamen aus den Anrainerstaaten des Mittelmeeres. Viele
blieben nur einige Monate oder ein zwei Jahre. Andere kehrten zurück und kamen
dann wieder um zu arbeiten. Der so genannte Anwerbestopp fand im November 1973
statt. In
den 70er Jahren wurden die Kinder und die Frauen bzw. Männer nachgeholt.
Parallel dazu begannen sich die Eingewanderten hier niederzulassen, indem sie
einen beruflichen Aufstieg anstrebten, sich selbstständig machten, in größere
Wohnungen zogen, sich stärker um die Ausbildung ihrer Kinder kümmerten und
neue soziale Beziehungen knüpften. Während
der 80er Jahre nahm die zahlreiche Zuwanderung als Folge der Anwerbung ab.
Fragen der Eingliederung nahmen an Bedeutung zu. Die gesellschaftliche Veränderung
durch Anwerbemigration wurde Teil politischer Debatten: Wachsender Rassismus,
Nachzugsalter für Migrantenkinder, schulische und berufliche Förderung,
kriminelle Milieus und Lockerung des geltenden Staatsangehörigkeitsrechts seien
beispielhaft genannt. Neue Formen der Arbeitsmigration entstanden in den 90er, allerdings nur in einigen Tätigkeiten (Gastronomie, Pflegebereich, Saisonarbeit, Hausarbeit) bzw. Branchen (Bau, Dienstleistung, Landwirtschaft). |
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