Im Unterricht und angeregt durch ihn setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit Literatur, Sprache und Medien auseinander. Sie schärfen ihre literturhistorischen und sprachkritischen Kenntnisse, ihre ästhetische Reflexions- und Urteilsfähigkeit sowie ihr Medialitätsbewusstsein. In der Beschäftigung mit den Gegenständen des Fachs zeigen sie, dass sie fachliche Problemstellungen kompetent bearbeiten können.
Sprechen und Zuhören – Schreiben – Lesen: Das sind drei der fünf Kompetenzbereiche, die in der Qualifikationsphase weiterentwickelt werden. Damit knüpft der Unterricht an die Kompetenzentwicklung in der Sekundarstufe I an, differenziert sie aus und vertieft sie. Gleichzeitig setzt das „Kerncurriculum Deutsch im Sekundarbereich II“ (KC-II) eine Erweiterung der Kompetenzbereiche und eine Unterteilung aus den „Bildungsstandards im Fach Deutsch für die Allgemeine Hochschulreife“ (BiSta AHR-D) wie folgt um: „Sprechen und Zuhören“, „Schreiben“ sowie „Lesen“ werden als prozessbezogene Kompetenzbereiche benannt. Damit ist der Umstand gemeint, dass diese drei Kompetenzbereiche sowohl fachspezifische wie auch überfachliche Bedeutung haben. Die spezifischen Gegenstände des Faches, der Domäne „Deutsch“, werden in zwei domänenspezifischen Kompetenzbereichen erfasst: „Sich mit Texten und Medien auseinandersetzen“ sowie „Sprache und Sprachgebrauch reflektieren“. Die wechselseitige Verknüpfung der Kompetenzbereiche veranschaulicht nebenstehende Grafik aus dem Kerncurriculum (KC-II, S. 8).