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Konzept 2

IT-Support durch kommunale Mitarbeitende

Der Träger kann eigenes IT-Personal zur Realisierung des Supports an seinen Schulen fest einstellen. Wichtig ist dabei, dass diese Mitarbeiter*innen den Schulen exklusiv zur Verfügung stehen und diese nicht etwa nebenbei zur IT in der Kommune mit erledigen. Zu groß ist die Gefahr, dass Sicherheits- und Netzwerkstandards, die im sensiblen Verwaltungsbereich ihre volle Berechtigung haben, auf Schulen 1:1 übertragen werden. Dadurch werden dann pädagogische Freiheiten u.U. über Gebühr eingeschränkt.
Den Träger bindet dabei öffentliches Tarifrecht bei der Bezahlung, die im Vergleich zur freien Wirtschaft meist nicht konkurrieren kann. Anderseits kann der öffentliche Dienst mit einer finanziellen Sicherheit aufwarten, die gerade für junge Menschen aus der Region durchaus attraktiv ist. Leider ist eine einzelne Stelle in der Praxis oft nicht ausreichend, da der Support während krankheitsbedingtem Ausfall, Elternzeit und Mutterschutz sichergestellt sein muss. Für kleine Träger ist diese Aufgabe kaum zu stemmen.


Der Kontakt zu Schule und zur medienpädagogischen Beratung vor Ort sollte institutionalisiert sein. Idealerweise sind die Mitarbeiter*innen aus dem Support an einem Medienzentrum verortet. So ist die Chance eines ständigen Austausches gegeben, der auf Dauer zu einer Ausstattung führen kann, die einen guten Kompromiss zwischen Wartbarkeit und pädagogischer Freiheit darstellt.


In der Phase der Umstellung hat es sich bewährt, zusätzlich Stunden von Externen zu Bewältigung des Tagesgeschäfts einzukaufen. Dies gibt den neuen Mitarbeiter*innen erst die Möglichkeit der Orientierung und Bestandsaufnahme, also zu konzeptioneller Arbeit.