2 Formelle Gestaltung

2.1 Grundsätze

Im Zeitalter des Multimedia und der Einführung des visuellen Telefonieren scheint die Korrespondenz schlicht zu verschwinden. Dennoch ist das Festhalten von Informationen auf konventionellen Medien immer noch von sehr großer Bedeutung. Nehmen wir zum Beispiel eine Mitarbeiter/In, die für eine Kollegin oder einen Kollegen einen Vorgang bearbeiten soll. Möchte sie/er sich mit den vergangenen Ereignissen beschäftigen, sollte sie/er sich auf eine Akte beziehen können, worin alle wesentlichen Vorkommnisse festgehalten sind. Gewiß ist die Organisation eines Betriebes nicht Inhalt dieses Reports, das Verständnis für den Sinn der Ablage ist jedoch unbedingt nötig.

Als Ablage wird im Betrieb das Ordnen und Abheften aller Dokumente bezeichnet. Ein Dokument ist eine Urkunde bzw. Schriftstück oder auch ein Beweis. Dieser Nachweis bedeutet für einen Betrieb oft bares Geld. Durch schriftlich verfaßte Notizen kann manche Aussage der Geschäftspartner nachgewiesen werden und zum Beispiel Preisnachlässe bewahrt bzw. Konventionalstrafen abgewendet werden. Für die Ablage gilt in der freien Wirtschaft eine Verjährungsfrist zwischen 6 und 15 Jahren, das heißt nach Ablauf dieser Frist werden die Dokumente unwichtig und werden vernichtet.

Beispiele für Schriftverkehr im Betrieb sind:
  • Schriftverkehr mit externen Stellen
  • Hausbriefe
  • Telefonnotiz
  • Aktennotiz
  • Produktbericht
  • Quartalsbericht
  • Abschlußbericht
  • Verkaufsbericht
  • Reisebericht
  • Führungskräftebericht
  • Seminarbericht
  • Geschäftsbericht
  • Konkurrenzbericht
  • Untersuchungsprotokolle
  • Sitzungsprotokolle
  • Besprechungsprotokolle
  • Investitionsanträge
  • Bekanntmachung
  • Mitteilung über Änderungen
  • Rundschreiben

Also bei Geschäftsmitteilungen, ob extern oder intern, unbedingt darauf achten, daß:

die, für flüchtige Betrachter wichtigen Daten, deutlich zu erkennen sind."


Das heißt gewisse Grunddaten (siehe Abbildung 1: Grunddaten) müssen schnell erkennbar sein, beispielsweise zur Weiterleitung oder Ablage der Papiere.


Abbildung 1: Grunddaten


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